Vereinsausrüstungsversicherung

Ausruestung

 
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In der Vereinsausrüstungsversicherung sind die Risiken, wie Beschädigung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Diebstahl und Güter in Zelten bei Sturmschäden (mind. Windstärke 8) versichert. Die nachfolgenden Gegenstände können in der Vereinsausrüstungsversicherung versichert werden: Bestuhlung, Podien, Tribünen, Dekorationen, Requisiten und Einrichtungen für Küchen- und Gastronomie. Im Regelfall können Zelte sowie Gegenstände, die über die Elektronikversicherung abgesichert werden können, nicht versichert werden.

Der Beitragsaufwand zur Vereinsausrüstungsversicherung richtet sich nach dem Versicherungswert. Dieser ist die Summe aller versicherten Gegenstände. Der Mindestbeitrag beträgt je nach Versicherungsunternehmen ca. 100 € zzgl. Versicherungssteuer. Grundsätzlich besteht bei der Vereinsausrüstungsversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € je Schadensfall.

 

Schadenbeispiel:
Bei einem Open-Air-Konzert fehlen am anderen Tag Teile der Bestuhlung und der Schanktechnik trotzt vorhandener Security. Es entsteht ein Schaden in Höhe von 3.200 €.

Bei einem Flipperwettbewerb wird ein Flipper im Wert von 6.000 € entwendet