Veranstaltungsversicherung

Veranstaltungsversicherung

Für Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen (z.B. Gau- und Bundesfeste, Ausstellungen, Luftfahrtveranstaltungen , interne und offene Wettbewerbe, usw.) benötigt jeder Verein zusätzlich zur Vereinshaftpflicht eine eigene Veranstalterhaftpflicht.

Als Veranstalter sind Sie und alle zur Durchführung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt. Wird allerdings jemand durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit ein Schaden zugefügt, so haften Sie als Veranstalter. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn beispielsweise bei einer Veranstaltung ein oder mehrere Teilnehmer verletzt werden. Sie gilt dabei für die gesamte Dauer der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nacharbeiten. Die Veranstaltungshaftpflicht kann Sie als Veranstalter vor den finanziellen Folgen schützen. Diese beinhaltet auch die vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern und Leasinggebern. Wenn Sie die Funktion eines Veranstalters übernehmen, sind Sie laut Gesetz verpflichtet finanziell abgesichert zu sein, denn im Falle eines Schadens werden Sie in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht und haften mit Ihrem ganzen Vermögen.
Weiterer möglicher Versicherungsumfang der Veranstaltungshaftpflicht:

  • Abgabe von Speisen und Getränken
  • Benutzung von Zelten, Tribünen, Podien
  • Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern u.ä.
  • Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h
  • Be- und Entladeschäden
  • Vor- und Nacharbeiten
  • Internet-Technologien
  • Persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Veranstalter zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Hilfskräfte

Beispiele für mögliche Schäden:

  • Ein Besucher stolpert über ein nicht gesichertes Kabel und verletzt sich schwer
  • es kommt zu einer Panik unter den Besuchern und die Notausgangstüre lässt sich nicht öffnen
  • einstürzendes Festzelt während einer Veranstaltung
  • Schäden beim Auf- und Abbau
  • Abgabe verdorbener Lebensmittel (z.B. Salmonellenerkrankung bei den Besuchern)

Wann leistet die Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht?

Auch die Veranstalterhaftpflichtversicherung leistet nicht bei allen Schadensfällen. So sind Schäden an beweglichen gemieteten Sachen in der Regel ausgeschlossen. Wer also einen Saal mit Mobiliar und Geschirr mietet, erhält keine Leistung aus der Versicherung, wenn der Vermieter einen Schaden an diesen Sachen geltend macht. Mietsachschäden an Gebäuden (nicht Zelte) sind in der Regel mitversichert. Darüber hinaus erfolgt keine Leistung bei Vorsatz des Versicherungsnehmers oder wenn jemand anderes für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind ebenfalls nicht versichert.

Empfehlung

Für jeden Verein oder Veranstalter, bei dem regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt werden, ist eine Veranstalterhaftpflicht grundsätzlich zu empfehlen. Die Veranstalterhaftpflicht schützt den Vereinsvorstand, die zahlenden Mitglieder sowie die Besucher/Teilnehmer der Veranstaltung vor den finanziellen Folgen, die durch ein Schadenereignis während der Veranstaltung, entstehen können.