Vereinsinhaltsversicherung

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Die Vereinsinhaltsversicherung ist zu vergleichen mit der Hausratversicherung für Privatpersonen. Unter den Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung fällt das Inventar des Vereins. Hierzu zählen z.B. die Sportgeräte, das Mobiliar, und weiteres. In der Inhaltsversicherung werden Schäden aufgrund von Blitzschlag, Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen ersetzt.

Besonderheiten für den Vereinsvorstand:
Gem. §§ 666, 259, 260 BGB ist der Vereinsvorstand als geschäftsführendes Organ dem Verein gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. So auch über die Eigentumsverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Vereins. Hierzu muss der Vereinsvorstand ein Inventarverzeichnis anlegen und dem Rechenschaftsbericht beifügen.

Schadenbeispiele:

 

  • In der ersten Etage des Vereinsgebäudes gibt es einen Wasserleistungsrohrbruch. Durch das ausdringende Leitungswasser wird die Zimmerdecke sowie Mobiliar des Vereins schwer beschädigt. Die Zimmerdecke muss aufwendig saniert und das beschädigte Mobiliar ersetzt werden. Die Vereinsinhaltsversicherung erstattet dem Verein die Kosten für das neu angeschaffte Mobiliar in Höhe von 4.300 €. Die Kosten für die Sanierung der Zimmerdecke in Höhe von 23.000 € werden von der Vereinsgebäudeversicherung übernommen.
  • Bei einem Unwetter über dem abgelegenen Vereinsgebäude schlägt der Blitz in das Vereinsgebäude ein. Ein Brand verursacht durch den Blitzschlag zerstört das komplette Gebäude sowie das komplette Inventar. Der Schaden beläuft sich auf 80.000 €.