Veranstaltungsausfallversicherung

Veranstaltungsausfall

 
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Gegenstand des Versicherungsschutzes der Veranstaltungsausfallversicherung ist die Absicherung der finanziellen Verlustes, der als Folge einer Veranstaltungsabsage oder Veranstaltungsverschiebung, entstehen kann. Die vereinbarte Versicherungsleistung der Veranstaltungsausfallversicherung wird bei Verschiebung und Absage der versicherten Veranstaltung an den Versicherungsnehmer erbracht. Gründe für die Absage einer Veranstaltung sind z.B. ein Brand am Veranstaltungsort, Ausfall des Künstlers aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod, Ausfall der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen oder Brand am Veranstaltungsort.

Der Versicherungsschutz der Veranstaltungsausfallversicherung kann durch die Vereinbarung von weiteren Leistungsinhalten erweitert werden. So kann der Baustein „Gefahr für Leib und Leben“ vereinbart werden. Dieser besagt, dass die vereinbarte Versicherungsleistung erfolgt, wenn die Veranstaltung ausfällt aufgrund der Gefährdung für Leib und Leben der Teilnehmer oder Zuschauer. Eine solche Gefährdung liegt vor, z.B. ein Sturm mit einer Windstärke von mind. 8.